Allgemeines Verhalten

Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Hauswarte sowie alle weiteren Mitarbeitende der Schule begegnen einander mit Anstand und Respekt.

Alle zusammen halten Ordnung und schauen für Sauberkeit in den Gebäuden und auf dem Schulareal. Sie tragen Sorge zu Mobiliar und Schulmaterial, Computern, Zubehör und anderen Geräten. Die Schülerinnen und Schüler melden Schäden den Lehrpersonen.

Auf dem Schulareal sind sämtliche mitgeführte elektronische Geräte ausgeschaltet (Ausnahme: Bewilligung durch Lehrperson).

Allgemein gelten zudem folgende Regeln:

  • Schülerinnen und Schüler tragen zu einem guten Klassenklima bei. (SchR Art. 64 Abs. 3)
  • Schülerinnen und Schüler arbeiten sorgfältig, aufmerksam und regelmässig und nehmen aktiv am Schulleben teil. (SchR Art. 64 Abs. 2)
  • Schülerinnen und Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrpersonen, der Schulleitung, des Hauswartpersonals und der Schulbehörden. (SchG Art. 34 Abs. 2)
  • Schülerinnen und Schüler begegnen den Lehrpersonen, dem Schulpersonal und den Schulbehörden sowie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern mit Respekt. (SchG Art. 34 Abs. 3)
  • Schülerinnen und Schüler tragen Sorge zum bereitgestellten Material und Mobiliar sowie zu den Räumlichkeiten, die ihnen zur Verfügung gestellt werden. (SchR Art. 64 Abs. 4)

Erzieherische Massnahmen

Bei einem regelwidrigen Verhalten sucht die Lehrperson zuerst das Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler. Wiederholt sich das regelwidrige Verhalten trifft die Lehrperson gegenüber der Schülerin oder dem Schüler geeignete erzieherische Massnahmen (SchR Art 67) und teilt diese den Eltern mündlich oder schriftlich mit.

 

Disziplinarmassnahmen

Wenn Schülerinnen oder Schüler gegen reglementarische Vorschriften verstossen, sich nicht an die Anweisungen der Lehrperson oder der Schulbehörde halten und/oder den Schulbetrieb stören, kann die Schulleitung Disziplinarmassnahmen treffen (SchG Art. 39).

Die Schulleitung, die eine Disziplinarmassnahme anordnen will, klärt den Sachverhalt ab und hört die Schülerin oder den Schüler sowie die Eltern an. (SchR Art. 68 Abs. 6)

 

Haftung bei Diebstahl

Wertgegenstände und Bargeld bleiben zu Hause. Für Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung. Jede Schülerin und jeder Schüler ist für ihre bzw. seine persönlichen Sachen verantwortlich. (SchR Art. 64 Abs. 4)

 

Haftpflicht

Die Schule ist gegen Schäden Dritter nicht versichert. Wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler vorsätzlich und/oder fahrlässig einen Schaden verursacht, sind die Eltern haftbar und müssen diesen ihrer Haftpflichtversicherung melden.

 

Gesundheit und Unfall

Krankheiten, Allergien und Gebrechen sind der Klassenlehrperson zu melden.

Unfälle im Rahmen des Schulbetriebs sind durch die Grundversicherung der Krankenkasse des Kindes gedeckt. Die Schule hat keine Unfallversicherung.

Wenn ein Kind während der Schulzeit verunfallt oder plötzlich krank wird, werden die Eltern benachrichtigt. Sind die Eltern nicht erreichbar, entscheidet die Schule über die einzuleitenden Notfallmassnahmen. Die Schule sorgt für einen begleiteten Transport, wenn nötig per Ambulanz, in eine geeignete medizinische Einrichtung. Die Kosten gehen zu Lasten der Eltern.

In der Schule werden keinerlei Heilmittel verabreicht. (Weisungen EKSD und GSD vom Januar 2016)

 

Umgang mit elektronischen Geräten

Der Gebrauch von elektronischen Geräten, z.B. Natel, ist während der Schulzeit untersagt, ausser er wird von der Lehrperson oder der Schule erlaubt. Bei einem Verstoss kann die Schule Massnahmen ergreifen. (SchR Art. 66)

 

Sportunterricht

Der Schwimmunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1H bis 8H obligatorisch.

Duschen ist Teil des Sportunterrichtes und ab der 5H nach der Doppellektion aus hygienischen Gründen obligatorisch.

 

Schulweg und Schultransport

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. (SchR Art. 18)

Für Schülerinnen und Schüler, die regelmässig mit dem Fahrrad zur Schule kommen, steht im Velokeller ein wettergeschützter Platz zur Verfügung. Bei Beschädigungen oder Diebstahl trägt die Schule keine Haftung.

Der Transport mit dem Schulbus ist in der Schulkonvention der Primarschule der Region Murten geregelt.

 

Absenzen Lehrpersonen

Die Lehrpersonen informieren die Eltern rechtzeitig und schriftlich über längere geplante Absenzen. Bei ungeplanten oder unerwarteten Absenzen orientiert die Lehrperson die Schülerinnen und Schüler per Rundtelefon über den Unterrichtsausfall. Die Eltern können ihr Kind in die Schule schicken, falls es bei Abwesenheit der Lehrperson von der Schule betreut werden muss. Dies muss dem Schulsekretariat gemeldet werden.

 

Absenzen der Schülerinnen und der Schüler

Absenzen einer Schülerin bzw. eines Schülers aus krankheitsbedingten oder anderen Gründen werden am Morgen telefonisch direkt der Lehrperson oder auf dem Schulsekretariat gemeldet. Absenzen, die im Voraus bekannt sind, werden der Klassenlehrperson möglichst früh schriftlich mitgeteilt.

Wenn eine Absenz wegen Unfall oder Krankheit länger als vier Tage dauert, ist der Schulleitung ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. (SchR Art. 39 Abs. 3)

 

Urlaubsbewilligungen durch die Schulleitung

Der Ferienplan gilt für alle Schülerinnen und Schüler. Ein zusätzlicher Urlaub wird nur in Ausnahmefällen bewilligt (SchR Art. 37/38). Das entsprechende Gesuch ist schriftlich an die Schulleitung zu richten.

 

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht

Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler auf Veranlassung der Eltern ungerechtfertigt der Schule fern, meldet die Schulleitung das unentschuldigte Fernbleiben beim Oberamt (SchR Art. 40).

 

Mutationen

Wichtige Änderungen, die das Kind betreffen, müssen der Klassenlehrperson mitgeteilt werden. Adressänderungen müssen zudem der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Ohne anderslautende Mitteilungen geht die Schule davon aus, dass das Kind bei einem sorgeberechtigten Elternteil lebt und dass Mitteilungen der Schule nur an diese Adresse zu senden sind oder dem Kind mitgegeben werden können.

 

Umgang mit Konflikten

Das Zusammenleben vieler unterschiedlicher Personen geht nicht immer reibungslos. Bei Problemen soll die betroffene Lehrperson direkt angesprochen werden. In einem nächsten Schritt kann bei Bedarf die Schulleitung beigezogen werden.

 

Umgang mit Bildaufnahmen

Dazu wird ein separates Dokument anfangs Schuljahr abgegeben.