Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 07. Dezember 2017 und den Erläuterungen der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport des Kantons Freiburg (EKSD) vom 25. Januar 2018 muss den Schülerinnen und Schülern das Schulmaterial von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Erziehungsdirektion hat nun entschieden, welche Schulmaterialien zu den persönlichen Effekten der Schülerinnen und Schüler zählen und was kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Folgende persönliche Effekte müssen die Kinder unter der Verantwortung der Eltern weiterhin selber mitbringen:

  • Hausschuhe
  • Kindergartentasche/Schulsack
  • Etui
  • Malschürze
  • Hallenschuhe für Sportunterricht
  • Turnschuhe für draussen
  • Sporttasche
  • Turnkleider für den Sportunterricht in der Halle und draussen
  • Schwimmanzug/-hose und Badetuch
  • Angepasste Kleidung für verschiedene Sportarten

Wir bitten die Eltern, das persönliche Material mit dem Namen des Kindes zu versehen.

Alle anderen Utensilien wie Farbstifte, Schere, Leim, Lineal, Schreibunterlage usw. wird von der Schule zur Verfügung gestellt, bleiben aber im Besitz der Schule. Werden diese mutwillig beschädigt, wird den Eltern eine entsprechende Rechnung gestellt.