Seit dem Schuljahr 20/21 findet der konfessionelle Religionsunterricht (RU) im Schulkreis Region Murten auch auf der Stufe 2H statt. Über das Schuljahr verteilt sind vier Doppellektionen vorgesehen. In der Regel werden diese durch ein ökumenisch zusammengestelltes Team gestaltet. In kleineren Klassen wird eine Katechetin in ökumenischem Sinn allein unterrichten. Die Daten der vier Doppellektionen werden von der Kindergartenlehrperson mitgeteilt.

In den Klassen 3H bis 8H wird das Fach Religion alle 2 Wochen während einer Doppellektion unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den konfessionellen Religionsunterricht ihrer Kirchgemeinde.

Nach Artikel 23, Abs. 3 des Schulgesetzes (SchG) können Eltern ohne Angabe von Gründen schriftlich erklären, dass ihr Kind den konfessionellen Religionsunterricht nicht besuchen wird. Gemäss Artikel 42 des Reglements zum Schulgesetz (RSchG) übergeben die Eltern vor Beginn des Schuljahres der Schuldirektion eine schriftliche Erklärung, dass ihr Kind den konfessionellen Religionsunterricht nicht besuchen wird. Eine Dispens vom Religionsunterricht meint immer eine inhaltliche und nie eine zeitliche Dispens. Die dispensierten Schülerinnen und Schüler verbringen die Unterrichtszeit in der Schule und werden von den Lehrpersonen beaufsichtigt.

Für den Religionaunterricht sind folgende Personen verantwortlich:

Reformierte Kirchgemeinde Murten    
Bartilla Antonia antonia.bartilla@edufr.ch     
Reformierte Kirchgemeinde Meyriez    
Bieri Christa christa.bieri@ref-fr.ch    
Katholische Pfarrei Murten    
Hendry Lukas lukas.hendry@edufr.ch    
Link zu den Religionslehrpersonen